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Nach dem endgültigen Inkrafttreten der Medical Device Regulation, sind Behandler verpflichtet ihren Patienten nach einer Behandlung mit implantierbaren Medizinprodukten der Klasse 3 – etwa Dermal Filler oder Fadenliftingprodukten – einen Implantats bzw. Beautypass auszustellen. Dieser Pass enthält alle relevanten Informationen zur Behandlung und dem verwendeten Produkt.